• 17. Oktober 2019

Die Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung 1024 682 Hebammenpraxis Christiane Weber

Unverheiratete Paare müssen sich leider mit diesem Thema auseinandersetzen, sonst gilt das Neugeborene nicht als Kind seines Vaters. Da das doch jeder Vater wünscht, müssen einige Dinge beachtet werden, so dass die Vaterschaft anerkannt wird.

Mit der beurkundeten Vaterschaft werden die verwandtschaftlichen Beziehungen offiziell anerkannt – Dies hat zwar unterhalts- und erbrechtliche Folgen, das Sorgerecht und die Wahl des Familiennamens bleiben jedoch unberührt. Diese Beurkundung sollte von allen Eltern durchgeführt werden, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sind. Bei verheiraten Paaren müssen keine weiteren Schritte eingegangen werden – Der Mann der Frau ist automatisch auch der anerkannte Vater.

Im besten Fall beantragen Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt – Auf diese Weise wird der Vater sofort in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen und späterer Stress bleibt erspart. Dieser Vorgang kann nur auf persönlichem Wege geschehen – Antrag auf Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter und eines eventuellen anderen verheirateten Mannes können nur persönlich abgegeben werden.

Dies muss bei einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle geschehen, welcher dann die Dokumente zu einer öffentlichen Urkunde zusammenfasst, wovon das Paar eine beglaubigte Kopie erhält. Diese wird außerdem an das zuständige Standesamt weitergeleitet, so dass alle offiziellen Dokumente ihre Richtigkeit haben.

Bei diesen Stellen kann die Vaterschaft beantragt werden:

  • Jedes Amtsgericht
  • Jede(r) Notar(in)
  • Örtliches Standesamt
  • Örtliches Jugendamt

Diese Unterlagen werden benötigt:

  • Lichtbildausweis des Vaters und der Mutter
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

Mit der richtigen Vorbereitung ist dieser Vorgang also kein Problem – Er sollte aber nicht vergessen werden und im Kopf der werdenden Eltern sein. Wenn Sie weitere Fragen haben, können wir Ihnen mit unseren Erfahrungen gern weiterhelfen!

Ihre Hebammenpraxis Christiane Weber